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VERSICHERUNG: Vorsorge für den Nachwuchs

Eltern verpflichten sich, für ihren Nachwuchs zu sorgen. Oft wird dabei aber darauf vergessen, den Versicherungsschutz zu überprüfen. Vor Abschluss eines Vertrages gilt es, stets die eigene finanzielle Situation im Auge zu haben und die einzelnen Angebote genau zu überprüfen. So machen manche Eltern den Fehler, dass sie für Gefahren bezahlen, die eigentlich bereits durch eine andere Versicherung abgedeckt sind. Unbedingt nötig sind Kranken- und Haushaltsversicherung. Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind über den verdienenden Vater oder die Mutter krankenversichert. Sofern Sie sich noch in Ausbildung befinden und im gemeinsamen Haushalt leben (bis 25 Jahre) sind sie auch haftpflichtversichert. Diese Versicherung bezahlt für Schäden, die ihre Kinder am Eigentum Dritter anrichten. Das gilt auch, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, also einmal kurz unaufmerksam gewesen sind. Bei Überschreitung der Altersgrenze für Mitversicherung gilt es, an eine private Haftpflichtversicherung zu denken. Sonst kommt es im Schadensfall für den Nachwuchs zu bösen Überraschungen, die bis hin zum finanziellen Ruin führen können!

Lange Kapitalbindung unvorteilhaft
Viele Versicherungsgesellschaften wollen Eltern gleich eine Lebensversicherung für ihren Nachwuchs einreden. Von Kindervorsorge-, Ausbildungs-, Heirats- oder Aussteuerversicherungen ist die Rede. Dabei sollten Sie beachten: Die Kinder erhalten das Geld erst, wenn das Ereignis eintritt. Oft sind derartige Produkte durch eine lange Kapitalbindung viel zu unflexibel: Eine Ausbildungsversicherung beispielsweise, bei der man die Summe erst mit 25 Jahren herausbekommt, ist wenig sinnvoll, da die Kinder in der Regel mit 18/19 Jahren zu studieren beginnen.

Stand: Februar 2010

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