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Steuernews für Arbeitnehmer
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Weitere Artikel der Ausgabe Frühling 2011:
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RECHT: Betriebsurlaub
Viele Firmen haben Zeiten, in denen einfach weniger Auslastung herrscht. Generell ist der Arbeitgeber berechtigt bis zu zwei Wochen Betriebsurlaub im Jahr vorzuschreiben. Artikel lesen
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GELD: Privatkonkurs
Auch Privatpersonen können in Konkurs gehen. Wer sich zu viele Schulden aufgehalst hat, hat die Möglichkeit Privatkonkurs anzumelden. Artikel lesen
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VERSICHERUNG: Reisegepäckversicherung
Jeder möchte sich im Urlaub entspannen. Daher werden im Vorhinein gerne viele Versicherungen abgeschlossen. Eine Reisegepäckversicherung ist jedoch selten sinnvoll. Artikel lesen
STEUERN: Steuerfreies Jobticket
Ein Jobticket ist ein ermäßigtes Jahresticket für die öffentlichen Verkehrsmittel – zur Verfügung gestellt vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber zahlt dafür jedes Monat pro Mitarbeiter eine bestimmte Summe an den Betreiber des öffentlichen Verkehrsmittels. Der Arbeitnehmer muss ab 2011 (sofern er Bezieher der Pendlerpauschale ist) die vom Arbeitgeber überlassende Jahreskarte für den öffentlichen Verkehr nicht mehr als Sachbezug versteuern. Bisher fiel unter den Begriff steuerfreies Jobticket nur die Beförderung der aktiven Dienstnehmer von der Wohnung zur Arbeitsstätte im Rahmen des Werkverkehrs. Als begünstigter Werkverkehr galt, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmer in der Art eines Massenverkehrsmittels befördern ließ.
Pendlerpauschale als Voraussetzung
Nun hat sich die Situation für Arbeitnehmer, die gerne das Jobticket in Anspruch nehmen, verbessert: Wer die Voraussetzungen für den Bezug der Pendlerpauschale erfüllt, der profitiert von dieser steuerfreien Leistung – sofern der Arbeitgeber das Jobticket anbietet. Unter Jobticket fällt nun auch die Beförderung von der Wohnung zur Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Ihr Vorteil: Sie als Arbeitnehmer müssen dieses Jobticket dann nicht mehr als Sachbezug versteuern.
Stand: Februar 2011