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Steuernews für Arbeitnehmer

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RECHT: Was tun beim Verkehrsunfall?

Wer einen Verkehrsunfall hat nimmt meist an einem Verwaltungsverfahren oder Gerichtsverfahren teil. Bei Verkehrsunfällen aufgrund unsachgemäßen Fahrens – also in Zusammenhang mit Übertretungen von Verwaltungsnormen, wie der StVO (Straßenverkehrsordnung) oder dem Kraftfahrgesetz droht meist eine Verwaltungsstrafe, d.h. eine Geldstrafe oder Führerscheinentzug. Kommen dabei Personen zu Schaden durch Körperverletzung, Tötung oder Imstichlassen eines Verletzten etc. kommt es zur strafrechtlichen Verfolgung.

Aufgepasst, wenn es kracht

  • Wenn Personen verletzt wurden, auch bei leichten Blessuren, ist die Polizei zu verständigen.
  • Lassen Sie sich die Identität des Unfallgegners durch einen Lichtbildausweis nachweisen. Erstatten Sie Anzeige, wenn der Unfallbeteiligte sich vom Unfallort entfernt, ohne sich ausgewiesen zu haben (Fahrerflucht möglich).
  • Dokumentieren Sie den Unfall (mit Kamera und Skizze).
  • Unfallort unverändert lassen, damit die Polizei, den Unfall entsprechend aufnehmen kann.
  • Notieren Sie Daten des Unfallbeteiligten und von allfälligen Zeugen (Kfz-Kennzeichen).
  • Das Fahrzeug erst reparieren, nachdem ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung dieses begutachtet hat. Falls das nicht möglich ist, den Schaden peinlichst genau dokumentieren lassen (z.B. durch Werkstatt).
  • Meist kommt es zur polizeilichen Einvernahme zum Unfallgeschehen. Beachten Sie dabei, keine übereilten Schuldgeständnisse zu machen, achten Sie auf die Protokollierung bevor Sie diese unterschreiben.
  • Ihre Ansprüche unterliegen der Verjährung. Binnen drei Jahre ab Kenntnis von Schaden sollten Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Schädiger geltend machen.
  • War der Verkehrsunfall ein Arbeitsunfall, bestehen unter anderem gegenüber dem Arbeitnehmer weitere Pflichten.

Stand: 27. Februar 2012

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