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Steuernews für Arbeitnehmer
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Weitere Artikel der Ausgabe Frühling 2015:
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Geld: Sparpotenziale beim Handykauf
Wer den Kauf eines neuen Handys plant und das beste Preis-/Leistungsverhältnis finden möchte, muss sich wohl etwas Zeit nehmen für die Recherche, die sich aber auf alle Fälle lohnt. Artikel lesen
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Versicherung: Wer bezahlt Schäden durch Naturkatastrophen?
Immer wieder kommt es zu Unwettern und in Folge zu Schäden an Fahrzeugen. Ebenso oft stellt sich die Frage, wer für die entstandenen Schäden aufkommt. Artikel lesen
Steuern: Ist ein Lottogewinn steuerpflichtig?
Ob Sie sich nach einem Gewinn den gesamten Betrag behalten können oder einen Teil davon an den Staat abgeben müssen, hängt davon ab, wo genau sie gewonnen haben.
Welche Gewinne sind nicht steuerbar?
Keine Einkommensteuer muss bezahlt werden, wenn Glück, Allgemeinwissen oder eine herausragende Persönlichkeit der Grund für den Gewinn sind.
Nicht steuerbar sind daher:
- Lottogewinne
- Gewinne aus Preissauschreiben, wie z. B. der Gewinn bei einem Kreuzworträtsel, bei dem aus einer großen Menge von richtigen Einsendungen ein Gewinner gezogen wurde.
- Gewinne, die Sie erhalten, weil Sie ein umfangreiches Allgemeinwissen haben. Daher ist keine Steuer für den Gewinn aus einer Teilnahme bei der Fernsehsendung „Die Millionenshow“ zu bezahlen.
- Preise, die verliehen werden, weil die Persönlichkeit eines Menschen gewürdigt wird oder das (Lebens-)Werk dieses Menschen geehrt wird, darunter fällt z. B. der Nobelpreis.
Welche Gewinne sind steuerbar?
Im Gegensatz zum nicht steuerbaren Gewinn aus der Fernsehsendung „Die Millionenshow“ ist der Gewinn aus Unterhaltungssendungen, wie z. B. „Dancing Stars“ oder „Der Großen Chance“, steuerbar. Hier ist nicht Glück oder Allgemeinwissen ausschlaggebend für den Gewinn. Die Kandidaten beeinflussen mit ihrer persönlichen Leistung den Ausgang der Show. Die Preisgelder für die Teilnahme dieser Shows zählen entweder zu der betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit oder sie fallen unter die sonstigen Einkünfte.
Steuerbar sind auch alle Preise, die im Rahmen eines Wettbewerbs gewonnen werden, wie z. B. Architekten- oder Musikwettbewerbe, Filmpreise. Die Preise fallen unter die Einnahmen des jeweiligen Betriebs, wenn nicht eine Befreiung zutrifft. Denn z. B. Staats-, Würdigungs- und Förderungspreise genauso wie Prämien und Preise für hervorragende künstlerische Leistungen sind zwar steuerbar, aber von der Einkommensteuer befreit.
Preise, die Berufssportler erhalten, sind steuerbar. Dies gilt auch für Preise, die nur die eigenen Arbeitnehmer oder Geschäftspartner erhalten, auch wenn die Ermittlung des Gewinners durch eine Verlosung erfolgt.
Stand: 25. Februar 2015