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VERSICHERUNG: Vom Winde verweht

Stürme können beträchtliche Schäden anrichten. Unklar ist oft, wer dafür aufkommen muss. Eine Sturmversicherung ist meist Teil der Eigenheimversicherung. Ab einer Windgeschwindigkeit von 60 Kilometern pro Stunde deckt sie grundsätzlich Sturmschäden am Eigenheim. Sobald etwas in der Wohnung kaputt geht, ist die Haushaltsversicherung zuständig. Für Sturmschäden am Auto kommt die Haftpflichtversicherung nicht auf. Umfallende Bäume gelten in diesem Fall nämlich als „durch höhere Gewalt verursacht“. Meistens sind Sturmschäden jedoch im Kaskoversicherungsschutz (Elementar- oder Vollkasko) enthalten. Lesen Sie Ihre Versicherungspolizze durch, ob und in welcher Höhe Schäden bezahlt werden. Wichtig ist, dass Sie die Versicherung sofort über den Schadensfall aufklären. Gibt es einen Selbstbehalt, so wird dieser von der Entschädigungssumme abgezogen. Bei Schäden durch herabfallende Teile von baufälligen Häusern oder morschen Bäumen besteht die Chance auf Schadensersatz: Können Sie den Nachweis erbringen, dass die Besitzer ihre Erhaltungspflichten verletzt haben, so zahlt deren Gebäudehaftpflichtversicherung.

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