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Steuernews für Arbeitnehmer
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Weitere Artikel der Ausgabe Herbst 2012:
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GELD: Aufgepasst bei Online-Auktionen!
Das Bieten in virtuellen Auktionshäusern ist nicht jedermanns Sache. Artikel lesen
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STEUERN: Vermögenszuwachssteuer
Seit 1. April 2012 gilt die neue Vermögenszuwachsteuer. Artikel lesen
-
RECHT: Vorsicht vor Umtausch-Fallen!
Viele vertreten die Meinung, dass sie beim Kauf einer Ware das Recht auf Umtausch besitzen. Artikel lesen
VERSICHERUNG: Haushaltsversicherung gut durchdacht
Ein Dach über dem Kopf schließt für die meisten eine Haushaltsversicherung mit ein. Eine vernünftige Entscheidung, die jedoch nicht zu voreilig umgesetzt werden sollte. Die Prämien, Leistungen sowie die Beratungsqualität unterscheiden sich stark zwischen den verschiedenen Anbietern. Der Basisschutz ist oft mit teuren Zusatzangeboten erweitert, die Sie gar nicht benötigen. Oder umgekehrt wäre für Ihre Bedürfnisse ein noch höherer Schutz ratsam. Es lohnt sich darum, Anbieter sowie Angebote zu vergleichen und sich eingehend mit den Vertragspunkten auseinander zu setzen.
Wichtige Eckpunkte
Schäden an allen beweglichen Gegenständen in den eigenen vier Wänden werden von der Haushaltsversicherung abgedeckt. Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden sowie Einbruchdiebstahl-, Glasbruch und eine Privat-Haftpflichtversicherung sind dabei meist inkludiert.
Um den optimalen Versicherungsumfang für Sie zu eruieren, sollten Sie folgende Eckpunkte beachten bzw. mit Ihrem Berater besprechen:
Welches Versicherungspaket brauchen Sie wirklich? Sind Zusatzleistungen wie beispielsweise eine Glasbruchversicherung nötig?
Sind die Versicherungssummen für die Haushaltsversicherung ausreichend und ist ein Unterversicherungsverzicht inkludiert?
Haben Sie Wertgegenstände und gibt es dafür spezielle Aufbewahrungspflichten? Allgemein gilt es jedenfalls, Prämien, Leistungsumfang, Ausschlüsse und Dauerrabatte unter mehreren Anbietern zu vergleichen. Ist die Versicherung abgeschlossen, sollten die Polizzen alle paar Jahre kontrolliert werden, damit die Versicherungssummen und enthaltenen Risiken auch auf dem aktuellsten Stand gehalten werden. Im Schadensfall sollte umgehend die Versicherung verständigt werden.
Stand: 13. August 2012