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Steuernews für Arbeitnehmer
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Weitere Artikel der Ausgabe Sommer 2010:
-
STEUERN: Arztkosten sind absetzbar
Krankheitskosten können bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Artikel lesen
-
RECHT: Private E-Mails am Arbeitsplatz
Wenn es eine einzelvertragliche Regelung gibt, dass private Internetnutzung verboten ist, darf der Arbeitgeber die Einhaltung stichprobenmäßig kontrollieren. Artikel lesen
-
VERSICHERUNG: Kreditaufnahme Versicherung sinnvoll?
Vergleichen lohnt sich! Artikel lesen
GELD: Bankwechsel leicht gemacht
Viele Menschen schrecken vor einem Kontowechsel zurück. Doch es lohnt sich, immer wieder die Konditionen diverser Banken zu vergleichen. Auch wenn die Zinsen zurzeit nicht das Gelbe vom Ei sind, gibt es viele Anbieter mit unterschiedlichen Leistungen. Sobald Sie sich entschieden haben, gilt: Zu allererst dem Arbeitgeber Bescheid geben! Wenn etwas schief geht und Ihr Chef überweist noch auf das alte Konto, keine Sorge: Im schlimmsten Fall geht die Zahlung zurück an den Absender. Vergessen Sie nicht darauf, auch jene zu informieren, von denen Sie seltener Zahlungen erhalten (z.B. Finanzamt, das Geld vom Lohnsteuerausgleich auszahlt/einfordert)! Es ist ratsam, für rund drei Monate noch zwei Konten parallel zu führen.
Daueraufträge: neue Bank
Beim Kontenwechsel kümmert sich Ihre neue Bank darum, dass Ihre
Daueraufträge vom neuen Konto abgebucht werden. Achtung:
Einzugsermächtigungen gehören zu Ihrer Aufgabe! Gehen Sie aufgrund der
letzten Kontobelege durch, wem Sie Bescheid geben müssen. Einige Aufträge
können online geändert werden (z.B. Finanzonline, Ebay oder Amazon). Bei
allen anderen faxen Sie ein Schreiben an den jeweiligen Kundendienst, in
dem Sie die alte und die neue Kontonummer bekannt geben. Vergessen Sie
dabei nicht auf die Anweisung, sämtliche Zahlungen ab einem bestimmten
Datum nur noch vom neuen Konto abzubuchen. Wenn in den drei Monaten keine
Bewegungen mehr am alten Konto verzeichnet wurden, können Sie das Konto
löschen. Dafür zerschneiden Sie Ihre alten Bankomat- und Kreditkarten und
legen diese dem Kündigungsschreiben bei. Tipp: Wenn Ihrer neuen Bank beim
Kontenwechsel Fehler passieren, die Ihnen Kosten verursachen, fordern Sie
diese ruhig ein!
Stand: Mai 2010