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Steuernews für Arbeitnehmer

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STEUERN: Arztkosten sind absetzbar

Krankheitskosten können bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Das gilt jedoch nur für die Zahlungen, die nicht von der Krankenkasse oder Zusatzversicherung übernommen wurden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass diese Kosten eine bestimmte Höhe erreichen, also höher sind als der so genannte „Selbstbehalt“. Dieser richtet sich nach dem Einkommen und ist niedriger, wenn Sie den Alleinverdiener/-erzieherabsetzbetrag oder Familienbeihilfe für eines oder mehrere Kinder erhalten. Vereinfacht gesagt entspricht er in etwa dem Bruttomonatsgehalt. Tipp: Wenn Sie einmal höhere Kosten haben, zum Beispiel für eine zahnärztliche Behandlung, bezahlen Sie die Rechnung auf einmal (zumindest in einem Jahr)! Denn: So sind die Rechnungen höher als der Selbstbehalt. Sammeln Sie in der Zeit auch niedrigere Rechnungen (zum Beispiel für Medikamente, homöopathische Arzneien, etc.), denn wenn Sie den Selbstbehalt in diesem Jahr einmal überschreiten, können Sie alles geltend machen.

Was absetzen?
Wer an einer Krankheit leidet oder gelitten hat, kann Folgendes bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen: Arzt- und Krankenhaushonorare, sämtliche Kosten für Medikamente und Heilbehandlungen (auch homöopathische), Zahlungen zur Linderung/Heilung einer Allergieerkrankung, Rezeptgebühr, alle Ausgaben für Heilbehelfe (Kontaktlinsen, Brillen, Prothesen, Hörgeräte, u.v.m.), Beiträge zu Behandlungen (auch Akupunktur, Physiotherapie), Fahrtkosten zum Arzt oder bei Spitalsbesuchen Angehöriger, Zuzahlungen zu Kur-, Reha- oder Krankenhausaufenthalten, Kosten beim Aufenthalt im Spital (wenn ein Kind im Spital liegt), Zahlungen für Zahnbehandlung und -ersatz, Kosten der künstlichen Befruchtung.

Stand: Mai 2010

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