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Weitere Artikel der Ausgabe Sommer 2017:
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Geld: Kosten sparen beim Mietauto – im Urlaub und daheim
Sommerzeit, Urlaubszeit! Vielleicht haben Sie bereits Urlaub gebucht oder machen die Buchung in den nächsten Tagen? Artikel lesen
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Versicherung: Wie sind Ehrenamtliche versichert?
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Steuern: Was ist der Sanierungsscheck für Private 2017?
Mit dem Sanierungsscheck 2017 kann für die thermische Sanierung eines mehr als 20 Jahre alten privaten Wohnobjektes (Einfamilienhaus, Reihenhaus, Wohneinheit eines Zweifamilienhauses) in Österreich eine Förderung zwischen € 3.000,00 und € 8.000,00 beantragt werden, wenn eine umfassende Sanierung nach klimaaktivem bzw. gutem Standard oder eine Teilsanierung, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mindestens 40 % führt, durchgeführt wird. Zusätzlich werden besonders nachhaltige und vorbildliche Sanierungsprojekte als „Mustersanierungen“ mit einer erhöhten Förderung unterstützt. Maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten können inklusive Zuschlag gefördert werden.
Was sind zum Beispiel förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen?
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Dachs
- Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
- Nur bei Mustersanierungen: Umstellung des Heizungssystems auf Holzzentralheizung, Wärmepumpe, Nah-/Fernwärme, thermische Solaranlage
- Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z. B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt.
Achtung: Die Antragstellung ist seit 3.3.2017 nur für natürliche Personen für ein Objekt möglich und muss vor Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen (Ausnahme: Planungsleistungen) erfolgen. Anträge können prinzipiell bis 31.12.2017 gestellt werden; jedoch wird nur solange gefördert als Budgetmittel vorhanden sind! Der entsprechende Förderungsantrag muss rechtzeitig bei den beteiligten Bausparkassen eingebracht werden.
Tipp: Den Sanierungsscheck 2017 gibt es auch für den mehrgeschossigen Wohnbau (Eigentümer und Mieter von Wohnungen bei Sanierung des gesamten mehrgeschossigen Wohnbaus)!
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen.html
Stand: 29. Mai 2017