Jobs beim Steuerberater

Sie sind hier:

Steuernews für Arbeitnehmer

Weitere Artikel der Ausgabe Winter 2009/10:

RECHT: Nervige Telefonwerbung

Das Telekomgesetz schützt unsere Privatsphäre – Telefonwerbung ist nicht erlaubt. Es sei denn, Sie haben zuvor der Nutzung Ihrer Telefonnummer zu Marketingzwecken zugestimmt. Generell ist es empfehlenswert, dass Sie auf Anmeldemasken, Werbeantwortkarten oder im Internet niemals Ihre Telefonnummer angeben. Achtung: Unseriöse Anbieter gehen soweit, dass sie richtiggehend aggressives Telefonmarketing betreiben. Fragen Sie einfach nur nach Infomaterial, wird oft schnell ein Vertragsabschlusswille unterstellt.

Unlauter Wettbewerb
Unerwünschte Telefonwerbung verstößt gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Lassen Sie die Verletzung Ihrer Privatsphäre nicht ohne Konsequenzen! Gehen Sie beim nächsten Anruf besser in die Offensive und fragen nach: In wessen Auftrag rufen Sie an? Woher haben Sie meine Nummer? Anzeigen werden bei den Fernmeldebehörden entgegengenommen (Mail an: fb.wien.@bmvit.gv.at).

Funktionen

zum Seitenanfang