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Steuernews für Arbeitnehmer
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Weitere Artikel der Ausgabe Winter 2009/10:
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STEUERN: Teilzeit im Alter
Was viele Arbeitnehmer nicht wissen! Artikel lesen
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RECHT: Nervige Telefonwerbung
Telefonwerbung ist nicht erlaubt! Artikel lesen
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GELD: Spenden ohne Falle
Leider gibt es aber viele unseriöse Vereine, die das Geld in die eigene Tasche stecken. Artikel lesen
VERSICHERUNG: Versicherungen richtig kündigen
Immer wieder kommt es bei der Kündigung einer Versicherung zu Streitigkeiten. Um Ärgernissen vorzubeugen, gilt es bei der Kündigung alles richtig zu machen. Wichtig ist, dass die Kündigung zeitgerecht bei der Versicherung eintrifft. Im Regelfall ist das ein Monat vor Ablauf des Vertrages. Am besten man schaut bereits viel früher in der Polizze nach, welche Frist vereinbart wurde. Oft stimmt der Zeitpunkt nicht mit der Hauptfälligkeit der Versicherungssumme überein. Haben Sie vor, die Versicherung zu wechseln, beachten Sie, es neben den Prämien auch die Deckungssummen zu vergleichen.
Prämienerhöhung
Jede Prämienerhöhung muss Ihnen spätestens einen Monat vorher mitgeteilt
werden. Ausnahmen dabei sind Erhöhungen, die eine Anpassung an den
aktuellen Verbraucherpreisindex darstellen. Bei allen anderen Erhöhungen
hat der Kunde das Recht, innerhalb eines Monats ab der Mitteilung der
Erhöhung den Vertrag zu kündigen. Vorausgezahlte Prämien werden von der
Versicherung zurückbezahlt. Versicherungen haben ebenfalls das Recht,
Ihnen zu kündigen. Das ist selten der Fall, meistens nur bei
Autoversicherungen bei notorischen Unfallfahrern oder wenn mehrmals nicht
bezahlt wird.