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GELD: Ablöse

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und diese an einen neuen Mieter übergeben, haben Sie für bestimmte Investitionen Anspruch auf Ablöse. Voraussetzung ist, dass sie in den letzten 20 Jahren getätigt wurden und diese Dinge den Standard der Wohnung angehoben haben. Dazu zählen: Badewanne und -zimmer, Heizung, Installationen, Erneuerung eines kaputten Fußbodens, neue Therme oder Warmwasser-Boiler, etc. Was nicht abgelöst werden muss: Einbauküchen, Telefon- und Kabelanschluss, Holzdecken, Möbel. Unangemessen hohe Ablösen sind verboten und können bestraft werden. Falls Ablösen bezahlt wurden, denen kein Gegenwert gegenübersteht, können Sie diese als Nachmieter bis zu zehn Jahre lang zurückfordern.

Ablösehöhe

Für die Höhe der Ablöse gibt es fixe prozentuelle Abschreibungssätze. Man geht von den Rechnungen aus, die dem Vermieter vorliegen müssen. Nachdem der Mieter das Mietverhältnis gekündigt hat, sind die Ansprüche schriftlich festzulegen. Tipp: Am besten Sie kümmern sich – bereits bevor Sie ausziehen – um eine kleine Mappe mit allen Rechnungen der Investitionen. Dann schreiben Sie eine Liste mit allen übernommenen Investitionen (wenn möglich mit Foto) und jene, die Sie selbst dazugekauft haben. Idealerweise haben bereits bei der Wohnungsübernahme der Vermieter und Sie eine Aufstellung der vorhandenen Standards unterzeichnet. Diese Mappe mit den Rechnungen und der unterzeichneten Aufstellung übergeben Sie gemeinsam mit etwaigen vorhandenen Fotos dem Vermieter, um Ihre Ablöse geltend zu machen.

Stand: November 2010

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