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Steuernews für Arbeitnehmer
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Weitere Artikel der Ausgabe Frühling 2010:
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RECHT: EU: Grenzenloses Shopping
Gewährleistungsrechte in der EU Artikel lesen
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GELD: Budget: Realistische Planung
Budgetplanung für Privathaushalte und Unternehmen! Artikel lesen
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VERSICHERUNG: Vorsorge für den Nachwuchs
Wichtig: Angebote genau überprüfen! Artikel lesen
STEUERN: Spartipps bei Oldtimern
Autofreunde mit einem Oldtimer in der Garage müssen oft hohe Abgaben entrichten. Mit den richtigen Tipps lassen sich Steuern sparen. Da die „Alten“ in den meisten Fällen als Zweitfahrzeug genutzt werden, empfiehlt sich ein Wechselkennzeichen. Für bis zu drei Fahrzeuge gilt dann: KFZ-Steuer und Versicherungsprämie sind nur für das Auto mit den höchsten Steuern zu bezahlen. Oft wird das Liebhaberfahrzeug nur saisonal benutzt, in dem Fall sollte man an eine Kennzeichenhinterlegung denken. Denn: Mindestens 45 Tage bis maximal ein Jahr bezahlt man in dieser Zeit weder KfZ-Haftpflichtprämie noch KfZ-Steuer!
Tricks bei KfZ-Steuer
Nicht abgasarme Fahrzeuge zahlen eine so genannte Strafsteuer (20 % mehr
KfZ-Steuer). Hier gibt es aber ein Hintertürchen: Die Strafsteuer gilt nur
für Fahrzeuge, die vor dem 1.1.1987 erstmals in Österreich zugelassen
wurden. Wurde Ihr Oldtimer aus dem Ausland importiert und erst später in
unserem Land zugelassen, sparen Sie sich diesen Zuschlag. Zählt Ihr
Fahrzeug als „Sammlerstück von geschichtlichem Wert“, so brauchen Sie
keine Normverbrauchsabgabe und keine CO2-Steuer zu bezahlen.
Voraussetzung: Ihr KfZ ist älter als 30 Jahre, entspricht einem nicht mehr
hergestellten Modell oder Typ und ist noch im Originalzustand oder es
wurde vor 1950 produziert. Dasselbe gilt für jüngere Autos, die bei einem
geschichtlichen Ereignis gefahren wurden oder Rennwagen, mit denen
bedeutende sportliche Erfolge erreicht wurden. Um von dieser Befreiung zu
profitieren, kontaktieren Sie das zuständige Wohnsitzfinanzamt!
Stand: Februar 2010