Jobs beim Steuerberater

Sie sind hier:

Steuernews für Arbeitnehmer

Weitere Artikel der Ausgabe Frühling 2010:

STEUERN: Spartipps bei Oldtimern

Autofreunde mit einem Oldtimer in der Garage müssen oft hohe Abgaben entrichten. Mit den richtigen Tipps lassen sich Steuern sparen. Da die „Alten“ in den meisten Fällen als Zweitfahrzeug genutzt werden, empfiehlt sich ein Wechselkennzeichen. Für bis zu drei Fahrzeuge gilt dann: KFZ-Steuer und Versicherungsprämie sind nur für das Auto mit den höchsten Steuern zu bezahlen. Oft wird das Liebhaberfahrzeug nur saisonal benutzt, in dem Fall sollte man an eine Kennzeichenhinterlegung denken. Denn: Mindestens 45 Tage bis maximal ein Jahr bezahlt man in dieser Zeit weder KfZ-Haftpflichtprämie noch KfZ-Steuer!

Tricks bei KfZ-Steuer
Nicht abgasarme Fahrzeuge zahlen eine so genannte Strafsteuer (20 % mehr KfZ-Steuer). Hier gibt es aber ein Hintertürchen: Die Strafsteuer gilt nur für Fahrzeuge, die vor dem 1.1.1987 erstmals in Österreich zugelassen wurden. Wurde Ihr Oldtimer aus dem Ausland importiert und erst später in unserem Land zugelassen, sparen Sie sich diesen Zuschlag. Zählt Ihr Fahrzeug als „Sammlerstück von geschichtlichem Wert“, so brauchen Sie keine Normverbrauchsabgabe und keine CO2-Steuer zu bezahlen. Voraussetzung: Ihr KfZ ist älter als 30 Jahre, entspricht einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ und ist noch im Originalzustand oder es wurde vor 1950 produziert. Dasselbe gilt für jüngere Autos, die bei einem geschichtlichen Ereignis gefahren wurden oder Rennwagen, mit denen bedeutende sportliche Erfolge erreicht wurden. Um von dieser Befreiung zu profitieren, kontaktieren Sie das zuständige Wohnsitzfinanzamt!

Stand: Februar 2010

Funktionen

zum Seitenanfang