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Versicherung: Was deckt die private Krankenversicherung ab?

Wer in Sachen Krankenversicherung mehr als die gesetzlichen Versicherungsleistungen nutzen möchte, dem steht die private Krankenversicherung zur Wahl.

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung hat man weitgehend freien Anspruch auf Arzt- und Ambulanzbesuche sowie Versorgung im Krankenhaus. Wird eine private Krankenversicherung abgeschlossen, können zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen werden, so leistet beispielsweise eine Zusatzkrankenversicherung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt eine Unterbringung als Sonderklassepatient. Das heißt, die Kosten dieser Unterbringung werden ebenso übernommen wie auch Kosten des Krankenhaustransports sowie der Begleitkostenersatz für Kinder. Des Weiteren sind auch Kosten für ambulante Heilbehandlungen, Brillen, Kontaktlinsen oder auch Physiotherapien versichert. Ebenfalls im Versicherungsschutz inkludiert sind das sogenannte Krankenhaustagegeld bzw. die Krankengeldversicherung sowie Leistungen für Zahnersatz oder Zahnbehandlung.

Wenn Sie sich für diesen zusätzlichen Versicherungsschutz entscheiden, beachten Sie beispielsweise Wartezeiten, die einen Versicherungsschutz hinausschieben können. Die Prämien hängen vom Beitrittsalter und -geschlecht, Sozialversicherungsträger, Bundesland und vom Gesundheitszustand des Versicherten bei Vertragsunterzeichnung ab. Bei der Prämie sparen kann man etwa, wenn man bereit ist, im Falle einer Erkrankung einen Selbstbehalt zu übernehmen. Wenn sich Paare oder Familien versichern, kann sich das auch positiv auf die Prämie auswirken. Und zahlreiche Unternehmen bieten Mitarbeitern sogenannte Gruppenkrankenversicherungen an und übernehmen einen Teil der Prämie. Bei der privaten Krankenversicherung haben Sie - anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung - freie Wahl. Sie können sich daher für jenes Angebot entscheiden, das Ihr gewünschtes Leistungsspektrum am besten abdeckt. Im Entscheidungsprozess könnten Sie auch die Vergleichsrechner im Internet nutzen.

Stand: 25. Februar 2016

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