Sie sind hier:
Steuernews für Arbeitnehmer
- Sommer 2021
- Frühling 2021
- Winter 2020
- Herbst 2020
- Sommer 2020
- Frühling 2020
- Winter 2019
- Herbst 2019
- Sommer 2019
- Frühling 2019
- Winter 2018
- Herbst 2018
- Sommer 2018
- Frühling 2018
- Winter 2017
- Herbst 2017
- Sommer 2017
- Frühling 2017
- Winter 2016
- Herbst 2016
- Sommer 2016
- Frühling 2016
- Winter 2015/2016
- Herbst 2015
- Sommer 2015
- Frühling 2015
- Winter 2014/15
- Herbst 2014
- Sommer 2014
- Frühling 2014
- Winter 2013
- Herbst 2013
- Sommer 2013
- Frühling 2013
- Winter 2012/13
- Herbst 2012
- Sommer 2012
- Frühling 2012
- Winter 2011/12
- Herbst 2011
- Sommer 2011
- Frühling 2011
Weitere Artikel der Ausgabe Frühling 2020:
-
Geld: Preiswert und nachhaltig ab in den Urlaub
Haben Sie Ihren Jahresurlaub schon geplant? Artikel lesen
-
Steuern: Wie wurde die Benutzung von Fahrrädern und E-Bikes durch Dienstnehmer steuerlich bessergestellt?
Mit dem Steuerreformgesetz 2020 wurde es Dienstgebern ermöglicht, ihren Mitarbeitern steuerfreie Diensträder zur Verfügung zu stellen. Artikel lesen
Wie kann man sich gegen Cyberkriminalität versichern?
Mit der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung steigt auch das Risiko von sogenannten Cyber Attacks, also gezielten Angriffen auf die IT-Infrastrukturen von Unternehmen. Kundendaten sind heutzutage genauso auf Rechnern gespeichert, wie die Daten von Lieferanten, Mitarbeitern oder alles rund um die Fibu. Die Sicherheit der Betriebsdaten und der Firmennetzwerke wird zu einem immer wichtigeren Thema für Klein-, Mittel- und Großunternehmen. Wenn sich Viren trotz Virenschutz oder Firewalls einschleichen, kann sich das im schlechtesten Fall direkt auf die Arbeitsfähigkeit des Unternehmens auswirken und sogar eine Betriebsunterbrechung nach sich ziehen. Entstehen etwa durch einen Hackerangriff umfassende Schäden, können diese auch wesentliche finanzielle Folgen haben, die jedoch mit einer sogenannten Cyberversicherung abgefedert werden können.
Welche Leistungen sind in einer Versicherung dieser Art vorgesehen?
Eine Cyberversicherung deckt Teile eines durch eine Cyberattacke entstandenen Schadens ab. Im Deckungsumfang der Versicherung können Kosten für die Lösung des betreffenden IT-Problems, Kosten der Betriebsunterbrechung oder auch Kosten für den IT-Wiederaufbau selbst beinhaltet sein. Entstandene Schäden an den Unternehmensdaten und auch Ansprüche von außerhalb beispielsweise wegen Datenschutzverletzungen sind ebenfalls mögliche Leistungsumfänge. Die Prämienhöhe für eine Versicherung gegen Cyberangriffe wird vom Umfang des Versicherungsschutzes bestimmt, richtet sich aber auch nach der Größe und Art des Unternehmens, der vereinbarten Versicherungssumme und dem vereinbarten Selbstbehalt.
Bestehenden Versicherungsschutz checken
Grundsätzlich könnten Schäden durch Cyberangriffe bereits im Deckungsumfang einer laufenden Schadensversicherung enthalten sein. Ein Versicherungs-Check der bestehenden Versicherungen zeigt daher auf, was gedeckt ist und welche Eventualitäten im Schutz fehlen und über eine Cyberversicherung gedeckt werden könnten, damit Cyber Crime keinesfalls existenzgefährdende Auswirkungen hat
Stand: 26. Mai 2020