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RECHT: Albtraum Urlaub

Der Traumurlaub kann schnell zum Albtraum werden. Jedes Jahr gibt es zahlreiche Beschwerden über Baulärm, Überbuchungen, mangelhafte Unterbringung, Probleme beim Flug oder der Stornogebühr. Wenn es bei Ihrer Urlaubsreise Anlässe zur Kritik gibt, bitte beachten: Unbedingt die Reisemängel sofort vor Ort beanstanden! Am besten, Sie dokumentieren die Probleme möglichst genau. Sammeln Sie Adressen von Zeugen, fotografieren oder filmen Sie die Ärgernisse. Gleich nach Ihrer Rückkehr sollten die Ansprüche mittels eingeschriebenen Briefs an den Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Einen Musterbrief dafür finden Sie im Internet unter www.arbeiterkammer.at . Sofern Ihre Beschwerden berechtigt sind, fordern Sie eine Preisminderung in bar. Viele Anbieter möchten Kunden mit Gutscheinen abfertigen – akzeptieren Sie das nicht! Wenn der Veranstalter erhebliche Mängel verschuldet hat, kann ein Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude zum Zuge kommen.

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