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Steuernews für Arbeitnehmer

Weitere Artikel der Ausgabe Herbst 2010:

VERSICHERUNG: Mehrfachversicherung – doppelt gemoppelt?

Wenn Sie in einem Kalenderjahr mehreren unterschiedlichen Erwerbstätigkeiten nachgehen, besteht die Möglichkeit, dass es zu Mehrfachversicherungen in der Pensions- oder Krankenversicherung kommt. Oft ist das der Fall wenn man beispielsweise ein ASVG-pflichtiges Dienstverhältnis hat und zusätzlich Tätigkeiten auf selbstständiger Basis ausübt. Ist die Pensionsversicherung betroffen, werden die zuviel bezahlten Verträge auf Antrag zurückgezahlt. Stellen Sie einfach den Antrag bei Ihrem jeweiligen Versicherungsträger. ASVG-Beiträge werden zur Hälfte erstattet, das ganze Geld erhalten Sie bei GSVG-/FSVG-/BSVG-Beiträgen retour.

Krankenversicherung aussuchen

Bei der Krankenversicherung müssen Sie bei Mehrfachversicherung ebenfalls Beiträge an alle beteiligten Kassen leisten. Dafür können Sie sich beim Arztbesuch die zuständige Krankenversicherung aussuchen. Allerdings ist dann im Zuge der Behandlung der Erkrankung ein Wechsel nicht mehr möglich. Das Institut ist für die gesamte Dauer bis zur Genesung zuständig.

Stand: August 2010

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