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Weitere Artikel der Ausgabe Herbst 2015:
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Geld: Sparpotenziale im Haushalt
Wer im Alltag Geld einsparen will, denkt oft zuerst daran, auf zusätzliche Ausgaben für z. B. einen Theaterbesuch oder ein schönes Essen im Restaurant zu verzichten. Artikel lesen
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Steuern: Grunderwerbsteuer neu ab 1.1.2016
Künftig ist bei allen Übertragungen grundsätzlich der Wert der Gegenleistung mindestens der Grundstückswert die Bemessungsgrundlage. Artikel lesen
Versicherung: Mit Pannendreieck, Grüner Karte & Co. sicher unterwegs
Wer sich auf die Reise macht, sollte zusätzlich zu Schnorchel, Badetuch und Sonnencreme auch wichtige Versicherungsdokumente miteinpacken. Und bei einem kurzen Check sollte man auf Nummer sicher gehen, dass Pannendreieck und Co. auch dort sind, wo sie hingehören. Dann kann’s losgehen in den Urlaub.
Innerhalb der Europäischen Union ist zwar das Kfz-Kennzeichen meist Beleg dafür, dass das Auto versichert ist. Doch oft zeigt sich bei Kontrollen innerhalb und außerhalb der EU, dass die Grüne Versicherungskarte überprüft wird. Sie kann auch bei Verkehrsunfällen außerhalb des Heimatlandes gute Dienste leisten. Die Grüne Versicherungskarte sollte daher besser bei Reisen ins Ausland mit an Bord sein. Sie erhalten Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung. Was auch ins Gepäck gehört, ist der Europäische Unfallbericht, der inhaltlich EU-weit gleich ist. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, kann der Unfall mit diesem standardisierten Formular gut dokumentiert werden. Dieses Dokument stellt Ihnen Versicherung oder Autoclub zur Verfügung.
Daten und Beweise sichern
Bei einem Verkehrsunfall im Ausland, in den das eigene Auto verwickelt ist, sollte man vor allem ruhig und überlegt reagieren. Auf alle Fälle gilt es, ein paar wichtige Regeln einzuhalten: Zuerst ist der Unfallbereich abzusichern, also das Pannendreieck ordnungsgemäß aufzustellen und die Warnblinkanlage einzuschalten. Vergessen Sie dabei nicht, die Warnweste anzuziehen. Ist Erste Hilfe notwendig, müssen Sie diese umgehend leisten bzw. eine Rettung alarmieren. Dann gilt es, den Unfall zu dokumentieren und fotografieren, Beweise zu sichern und auch Daten mit dem Unfallgegner auszutauschen. Die Polizei ist hinzuzuziehen, wenn Personen zu Schaden gekommen sind oder ein hoher Sachschaden entstanden ist. Auch können die Beamten zum Unfall gerufen werden, wenn der Austausch von Daten nicht möglich ist. Nehmen Sie auf alle Fälle eine Kopie des Polizeiprotokolls mit in die Heimat. Der Euro-Notruf lautet 112. Gute und sichere Fahrt!
Stand: 28. August 2015