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Weitere Artikel der Ausgabe Sommer 2013:
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GELD: Beim Heizen sparen
Ein großer Teil der Österreicher heizt nach wie vor mit Heizöl und stöhnt unter dem rasanten Preisanstieg. Artikel lesen
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VERSICHERN: Kündigung der Rechtsschutzversicherung
Was sollten Sie rund um das Thema Kündigung der Rechtsschutzversicherung beachten? Artikel lesen
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STEUERN: Erfreuliche Änderungen für Pendler
Mit Jahresbeginn wurden für Pendler zusätzliche Begünstigungen geschaffen. Artikel lesen
RECHT: Recht auf Gewährleistung
Sie freuen sich schon seit Wochen auf Ihr neues Notebook, endlich steht es auf Ihrem Schreibtisch. Ein paar Tage später beginnt plötzlich der Bildschirm zu flimmern. Dahinter steckt ein Wackelkontakt, der bereits vor dem Kauf bestanden hat. Ein klarer Gewährleistungsfall. Sie haben das Recht auf Warenersatz oder Reparatur – es dürfen keinerlei Kosten verrechnet werden! Unter bestimmten Umständen können Sie auch eine Preisminderung oder eine Rückerstattung des Kaufpreises fordern.
Die Gewährleistung betrifft jedenfalls nur Mängel, die zum Zeitpunkt der Waren- oder Werksübergabe bereits vorhanden waren, auch wenn diese erst später bemerkt werden.
Verwechseln Sie nicht die Gewährleistung mit der Garantie! Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers und auf die Gewährleistung haben Sie einen gesetzlichen Anspruch.
Gewährleistungsfristen
Kommt es zu einer Klage, muss diese noch innerhalb der Gewährleistungsfrist bei Gericht eingebracht werden. Diese Frist beträgt bei beweglichen Dingen zwei Jahre ab Übergabe und bei unbeweglichen Sachen drei Jahre ab Übergabe.
Ausnahmeregelungen
Abweichende Regelungen gelten bei Privatkäufen oder beim Kauf von gebrauchter beweglicher Ware. In Verträgen zwischen Privatpersonen kann die Gewährleistung ausgeschlossen sein und bei gebrauchten beweglichen Waren kann die Gewährleistungsfrist verkürzt werden. Ausnahmen gelten dabei wiederum bei Kraftfahrzeugen.
Stand: 23. Mai 2013