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Versicherung: Gut versichert in den Urlaub
Für viele stehen die schönsten Wochen des Jahres vor der Tür: Urlaub, Sonne, Strand, Abenteuer oder Luxusdestination. Wer sich auf die Reise macht, sollte auch mit der Planung des Versicherungsschutzes zeitgerecht beginnen und die Leistungsumfänge der angebotenen Reiseversicherungen vergleichen.
In Sachen Reiseversicherung gibt es verschiedene Deckungsoptionen - von Reisekrankenversicherung über Reiseabbruchversicherung bis zu einer Versicherung von Reisegepäck oder -storno. Bei der Reisekrankenversicherung ist zu beachten, dass die E-Card grundsätzlich in Europa Gültigkeit hat, aber es im Ausland zu eingeschränkten Deckungen und daher zu Kosten für Behandlungen oder Transporte kommen kann. Eine abgeschlossene Reiseversicherung kann hier Abhilfe leisten. Zu beachten sind Selbstbehaltsregelungen oder Vertragsbedingungen zu vor dem Urlaub diagnostizierten Krankheiten. Kommt es im Urlaub zu einem Zwischenfall, der den Abbruch der Reise erforderlich macht, bietet eine Reiseabbruchversicherung die Möglichkeit beispielsweise Stornokosten zurückzubekommen.
Weltweit haftpflichtversichert?
Wer in Sachen Reisegepäck auf der sicheren Seite sein möchte, kann Beschädigungen an Gepäckstücken versichern oder auch für Reiseverspätungen Entschädigungen vereinbaren. Kommt es bereits im Vorfeld eines Urlaubs zu Situationen, die eine Stornierung der Reise notwendig machen, leistet eine Stornoversicherung gute Dienste. Manche Reiseversicherungsangebote umfassen auch eine weltweite Haftpflichtversicherung, die besonders bei Reisen außerhalb Europas von Vorteil sein kann. Ein Blick in die eigene Haushaltsversicherung zeigt, ob die enthaltene Haftpflichtversicherung europaweit oder weltweit gilt. Eine Alternative zu einmaligen Teilversicherungen kann ein Jahresvertrag darstellen. Wer sich gut versichert auf die Reise machen möchte, vergleicht die Deckungsumfänge der Versicherungen, zückt den Rechner und prüft auch Angebote von Autofahrer- oder Kreditkartenclubs, die oftmals eine Reiseversicherung als Zusatzprodukt anbieten.
Stand: 27. April 2015