Sie sind hier:
Steuernews für Arbeitnehmer
- Sommer 2021
- Frühling 2021
- Winter 2020
- Herbst 2020
- Sommer 2020
- Frühling 2020
- Winter 2019
- Herbst 2019
- Sommer 2019
- Frühling 2019
- Winter 2018
- Herbst 2018
- Sommer 2018
- Frühling 2018
- Winter 2017
- Herbst 2017
- Sommer 2017
- Frühling 2017
- Winter 2016
- Herbst 2016
- Sommer 2016
- Frühling 2016
- Winter 2015/2016
- Herbst 2015
- Sommer 2015
- Frühling 2015
- Winter 2014/15
- Herbst 2014
- Sommer 2014
- Frühling 2014
- Winter 2013
- Herbst 2013
- Sommer 2013
- Frühling 2013
- Winter 2012/13
- Herbst 2012
- Sommer 2012
- Frühling 2012
- Winter 2011/12
- Herbst 2011
- Sommer 2011
- Frühling 2011
Weitere Artikel der Ausgabe Sommer 2020:
-
Geld: Wer kann Unterstützung aus dem Corona-Familienhärtefonds beantragen?
Seit 15. April 2020 kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützung aus dem Corona-Familienhärteausgleich beantragt werden. Artikel lesen
-
Steuern: Können Arbeitnehmer Arbeitsmittel für das Homeoffice steuerlich nutzen?
Jedem Arbeitnehmer stehen für seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ein Werbungskostenpauschale von € 132,00 pro Jahr zu. Artikel lesen
Versicherung: Versicherungsschutz im Homeoffice
Das Coronavirus und die damit einhergehenden Maßnahmen haben dafür gesorgt, dass viele Arbeitnehmer von heute auf morgen ins Homeoffice geschickt wurden – für viele eine ungewohnte Situation. Das Arbeiten im Homeoffice bringt aber nicht nur räumliche und strukturelle Veränderungen für Arbeitnehmer mit sich, sondern wirft auch Fragen bezüglich des Versicherungsschutzes auf: Beispielsweise was passiert, wenn man im Homeoffice stürzt oder sich anderweitig verletzt?
Ist man als Arbeitnehmer im Homeoffice unfallversichert?
Das sogenannte 3. Covid-19-Gesetz hat hierzu in Österreich ein paar Änderungen mit sich gebracht: So wurde mit Verabschiedung des Gesetzes im April das Homeoffice im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und im Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG) als Arbeits- bzw. Dienststätte anerkannt und in die Deckung mit einbezogen. Dies bezieht sich auf alle Versicherungsfälle, die ab dem 11. März eingetreten sind. Zu beachten ist aber, dass diese Änderungen nur für die „Dauer von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz“ gelten und automatisch mit Jahresende ihre Wirkung verlieren. Außerdem beziehen sich die Maßnahmen auf alle Unfälle, die „sich im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung am Aufenthaltsort der versicherten Person (Homeoffice) ereignen.“
In Deutschland sind Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, grundsätzlich ebenfalls gesetzlich unfallversichert. Allerdings wird auch hier konsequent zwischen beruflichen und privaten Tätigkeiten unterschieden. Das kann zur Folge haben, dass beispielsweise ein Sturz auf dem Weg zu einem geschäftlichen Telefonat oder Videocall gänzlich anders behandelt wird, als ein Sturz auf dem Weg zur heimischen Kaffeemaschine.
Wer länger im Homeoffice bleiben wird und einen Rundumschutz möchte, sollte daher über eine private Unfallversicherung nachdenken, da diese auch bei Unfällen im privaten Rahmen schützt. Viele private Unfallversicherungen bieten darüber hinaus weitere attraktive Leistungen – Vergleichen lohnt sich in jedem Fall!
Stand: 27. Mai 2020