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Steuernews für Arbeitnehmer

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STEUERN: Teilzeit im Alter

Altersteilzeit ermöglicht Dienstnehmern, dass sie bei einer 40 bis 60 Prozent kürzeren Arbeitszeit zusätzlich zur Entlohnung für die tatsächlich geleistete Arbeit einen Lohnausgleich erhalten. So kommen sie auf rund 70 – 80 % des bisherigen Einkommens. Das Altersteilzeitgeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die an Dienstgeber ausbezahlt wird. 

Blockzeitvereinbarung
Erfolgt die Arbeitszeitreduzierung mittels einer Blockzeitvereinbarung, so beträgt dieser Prozentsatz 55%. Der Dienstnehmer muss zuvor mindestens drei Monate im Unternehmen beschäftigt gewesen sein, spätestens fünf Jahre nach dem Übertritt in die Altersteilzeitarbeit das Regelpensionsalter für die Alterspension erreichen (Übergangsregelungen zu  Änderungen im Pensionsrecht ermöglichen es, Altersteilzeitgeld länger als fünf Jahre zu beziehen), innerhalb der letzten 25 Jahre vor dem Übertritt in die Altersteilzeitarbeit mindestens 780 Wochen (15 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen können.

Stand: Dezember 2009

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