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Steuernews für Arbeitnehmer

Weitere Artikel der Ausgabe Winter 2010:

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RECHT: Pausenregelungen

Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer selbst sind Pausen wichtig. Unser Körper – im Speziellen das Gehirn – ist nicht für den Dauerbetrieb geschaffen. Daher ist es wichtig, die gesetzlichen Pausen einzuhalten. Wenn Sie länger als sechs Stunden am Tag arbeiten, ist eine halbe Stunde Pause verpflichtend. Diese gilt nicht als Arbeitszeit, kann aber im Interesse des Arbeitnehmers auf dreimal 10 Minuten aufgeteilt werden.

Gesetzliche Bildschirmpause

Erweiterte Regeln gelten wenn Sie an einem so genannten Bildschirmarbeitsplatz arbeiten. Das bedeutet, Sie sitzen mehr als zwei Stunden täglich ununterbrochen vor dem Bildschirmgerät, einer Dateneingabetastatur und sonstigen Steuerungseinheiten. Ein kurzer Blick auf den Kalender oder Schreibunterlagen zählt nicht als Unterbrechung – dieser Tätigkeitswechsel müsste länger als 10 Minuten dauern. Pausen sind hier unbedingt notwendig: Jeweils nach 50 Minuten am Bildschirm sind 10 Minuten Pause einzulegen. Im Interesse des Arbeitnehmers kann diese Pause auch nach zwei Stunden auf 20 Minuten zusammengefasst werden. Bildschirmpausen sind Arbeitszeit und müssen vom Arbeitgeber bezahlt werden. Wer anderwertige Tätigkeiten wie Schreibarbeiten zu erledigen hat, soll diese in der Bildschirmpause erledigen. Bei reinen Bildschirmjobs nützen Sie die Pause am besten, um an die frische Luft zu gehen oder ein paar Dehnungsübungen durchzuführen und die Augen zu entspannen. Mehr Infos finden Sie unter www.arbeiterkammer.at

Stand: November 2010

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