Sie sind hier:
Steuernews für Arbeitnehmer
- Sommer 2021
- Frühling 2021
- Winter 2020
- Herbst 2020
- Sommer 2020
- Frühling 2020
- Winter 2019
- Herbst 2019
- Sommer 2019
- Frühling 2019
- Winter 2018
- Herbst 2018
- Sommer 2018
- Frühling 2018
- Winter 2017
- Herbst 2017
- Sommer 2017
- Frühling 2017
- Winter 2016
- Herbst 2016
- Sommer 2016
- Frühling 2016
- Winter 2015/2016
- Herbst 2015
- Sommer 2015
- Frühling 2015
- Winter 2014/15
- Herbst 2014
- Sommer 2014
- Frühling 2014
- Winter 2013
- Herbst 2013
- Sommer 2013
- Frühling 2013
- Winter 2012/13
- Herbst 2012
- Sommer 2012
- Frühling 2012
- Winter 2011/12
- Herbst 2011
- Sommer 2011
- Frühling 2011
Weitere Artikel der Ausgabe Winter 2019:
-
Versicherung: Die Versicherung von Morgen
Unsere Welt ist im stetigen Wandel – davon sind auch Versicherungen nicht ausgenommen. Artikel lesen
-
Geld: E-Mobilität: Was kann gespart werden?
Das Thema E-Mobilität ist für Autofahrer Neuland. Artikel lesen
Steuern: Kauf von Investition in Arbeitsmittel bis Jahresende prüfen
Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen auch kostenintensivere Arbeitsmittel wie die Anschaffung eines Laptops von der Steuer absetzen. Wird ein Laptop mit Anschaffungskosten von € 600,00 bis Jahresende 2019 angeschafft, so sind die Anschaffungskosten nur verteilt auf die Nutzungsdauer als Werbungskosten von der Einkommensteuer absetzbar. Investitionen in Arbeitsmittel mit Anschaffungskosten bis zu € 400,00 können jedoch sofort (allerdings unter Berücksichtigung eines Privatanteils) noch im Jahr 2019 abgesetzt werden.
Durch das Steuerreformgesetz 2020 wurde die Grenze von € 400,00 ab 2020 auf € 800,00 angehoben. Wartet man also mit der Anschaffung des Laptops mit Anschaffungskosten von € 600,00 bis in den Jänner 2020, so ist zwar für 2019 keine Abschreibung ansetzbar, dafür sind aber die Anschaffungskosten abzüglich Privatanteil sofort im Jahr 2020 steuerlich abzugsfähig.
Stand: 27. November 2019