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VERSICHERUNG: Motorrad im Winter

Die meisten Motorradfahrer wintern Ihre Maschine in der kalten Jahreszeit in der Garage ein. In dem Fall lässt sich einiges an Kosten sparen: Am besten, Sie hinterlegen Ihr Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde. Danach muss die Versicherung verständigt werden und Sie bekommen für diesen Zeitraum die Kfz-Steuer retour. Bedingung dafür: Das Kennzeichen muss mindestens 45 Tage hinterlegt werden. Vor allem bei großen Motorrädern ist das bereits eine spürbare Erleichterung. In diesem Zeitrahmen brauchen Sie auch keine Versicherungsprämie zu bezahlen. Achtung: Das bedeutet aber auch, dass Sie gegen Diebstahl oder Vandalismus nicht versichert sind. Wer eine verschlossene Garage hat, kann sich meist jedoch die Kosten für die Versicherung gegen Naturgewalten oder Diebstahl sparen.

Winternachlass

Viele Versicherungen bieten einen so genannten „Winternachlass“ an. Fragen Sie am besten bei Ihrer Versicherung danach! In einigen Fällen reduziert sich die Jahresprämie der Haftpflichtversicherung bereits von Haus aus um rund 30 % und die Kaskoversicherung um 20 %. Eine Kennzeichenhinterlegung ist in dem Fall nicht nötig und Sie können auch die kalten Monate für Ihre Motorradtouren nutzen. Denn: Der Schutz der Haftpflichtversicherung gilt trotz Winterrabatt das ganze Jahr lang. Aber: Die Kaskoversicherung gilt von November bis Februar nur bei Versicherungsfällen in der Garage. Achtung: Natürlich bekommen Sie, wenn Sie das Kennzeichen nicht bei der Zulassungsstelle hinterlegen, die Kfz-Steuer nicht zurück!

Stand: November 2010

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