Sie sind hier:
Steuernews für Arbeitnehmer
- Sommer 2021
- Frühling 2021
- Winter 2020
- Herbst 2020
- Sommer 2020
- Frühling 2020
- Winter 2019
- Herbst 2019
- Sommer 2019
- Frühling 2019
- Winter 2018
- Herbst 2018
- Sommer 2018
- Frühling 2018
- Winter 2017
- Herbst 2017
- Sommer 2017
- Frühling 2017
- Winter 2016
- Herbst 2016
- Sommer 2016
- Frühling 2016
- Winter 2015/2016
- Herbst 2015
- Sommer 2015
- Frühling 2015
- Winter 2014/15
- Herbst 2014
- Sommer 2014
- Frühling 2014
- Winter 2013
- Herbst 2013
- Sommer 2013
- Frühling 2013
- Winter 2012/13
- Herbst 2012
- Sommer 2012
- Frühling 2012
- Winter 2011/12
- Herbst 2011
- Sommer 2011
- Frühling 2011
Weitere Artikel der Ausgabe Winter 2016:
-
Geld: Ab ins Online-Auktionshaus und Geld sparen
Hat die Küche ausgedient? Ist eine alte Kommode im Weg? Noch vor dem Weg ins Altstoffsammelzentrum lohnt der Umweg über den Flohmarkt oder das Online-Auktionshaus. Artikel lesen
-
Steuern: Handwerkerbonus: Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Der Handwerkerbonus wurde verlängert. Artikel lesen
Versicherung: Brandgefahr an Weihnachten – wer haftet für Schäden?
Alle Jahre wieder: Weihnachten steht vor der Tür und wir freuen uns auf die besinnliche Zeit im Jahr, aber sie birgt auch Risiken: im Winter erhöhen sich die Brandschäden um ca. 40 %. Mit einfachen Sicherheitsvorkehrungen kann man das Risiko zwar senken, doch im Ernstfall sollte man sich auf seine Haushaltsversicherung verlassen können. Damit man an Weihnachten keine böse Überraschung erlebt und Prämienhöhe sowie Versicherungssumme passen, ist ein Anbietervergleich ratsam.
Advent, Advent, ein Lichtlein brennt…
Kerzenschein macht die Weihnachtszeit erst richtig besinnlich und gemütlich. Wer nicht auf echte Kerzen verzichten will, sollte allerdings darauf achten, diese nicht unbeaufsichtigt brennen zu lassen. Zudem ist es empfehlenswert, für den Fall der Fälle einen Feuerlöscher bereitzustellen. Häufig unterschätzt wird auch die Brandgefahr, die von elektronischen Lichterketten ausgeht. Um das Schlimmste zu verhindern, sollten Sie diese vor Verwendung genau begutachten und Lichterketten mit sichtbaren Schäden aussortieren. Wenn es aber trotz aller Vorkehrungen zum Brand kommt, ist es wichtig, ausreichend versichert zu sein.
Achtung: Die Haushaltsversicherung zahlt nicht immer
Nach einem Brand ersetzt in der Regel die Haushaltsversicherung den Schaden sowie die anfallenden Aufräum- und Löschkosten. Ist das Feuer allerdings durch grob fahrlässiges Verhalten entstanden, zahlen viele Versicherungen nicht oder nur teilweise. Die Unterscheidung zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit erweist sich meist als schwierig. Grundsätzlich gilt: Wer Kerzen unbeaufsichtigt brennen lässt, handelt in der Regel grob fahrlässig, entscheidend sind aber die genauen Umstände.
Wenn sich ein Brand auf die Nachbarwohnung ausbreitet, sind die Schäden von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt. Aber auch hier wird es mitunter problematisch, wenn grobe Fahrlässigkeit im Raum steht. Vergleichen Sie daher verschiedene Versicherungsanbieter und achten Sie darauf, dass in Ihrer Haushaltsversicherung grobe Fahrlässigkeit abgedeckt und die Versicherungssumme hoch genug angesetzt ist. Bei einer Unterversicherung wird der Schaden nur teilweise beglichen.
Stand: 20. Dezember 2016