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RECHT: Private E-Mails am Arbeitsplatz
Wer Tag für Tag am Computer arbeitet, ist leicht verführt, zwischendurch schnell eine private E-Mail zu versenden. Doch: Ist das wirklich erlaubt? Das ist von Firma zu Firma unterschiedlich. Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten: Der Arbeitgeber kann es ausdrücklich erlauben oder verbieten, oder aber es gibt gar keine Regelung. Im dritten Fall ist rechtlich eine „angemessene“ Nutzung erlaubt. „Angemessen“ bedeutet: In der Früh kurz eine Tageszeitung durchzublättern, um sich einen Überblick zu verschaffen, zwischendurch ein rascher Besuch auf einem Info-Portal wie www.orf.at oder das fallweise Beantworten privater E-Mails. Aufpassen gilt aber beim Herunterladen von Programmen: Bereits das Installieren eines Spiel könnte zum Entlassungsgrund werden. Vorsicht: Wenn durch das Downloaden dem Arbeitgeber (z.B. durch Viren) Schäden entstehen, haftet der Arbeitnehmer!
Privatsphäre ist geschützt
Wenn es eine einzelvertragliche Regelung gibt, dass private Internetnutzung verboten ist, darf der Arbeitgeber die Einhaltung stichprobenmäßig kontrollieren. Die Privatsphäre des Arbeitnehmers darf aber keinesfalls verletzt werden. Dem Arbeitgeber ist strengstens untersagt, die privaten E-Mails zu lesen! Gibt es im Unternehmen eine allgemeine Adresse wie zum Beispiel office@musterfirma.at, so werden die übermittelten Nachrichten grundsätzlich als betrieblicher Schriftverkehr betrachtet. Der Arbeitgeber hat Einsichtsrecht, darf aber auch hier die privaten Nachrichten nicht lesen. Tipp: Kennzeichnen Sie in solchen Fällen Ihre privaten E-Mails!
Stand: Mai 2010