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Steuernews für Arbeitnehmer
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Weitere Artikel der Ausgabe Winter 2010:
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RECHT: Pausenregelungen
Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer selbst sind Pausen wichtig. Artikel lesen
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GELD: Ablöse
Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und diese an einen neuen Mieter übergeben, haben Sie für bestimmte Investitionen Anspruch auf Ablöse. Artikel lesen
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VERSICHERUNG: Motorrad im Winter
Die meisten Motorradfahrer wintern Ihre Maschine in der kalten Jahreszeit in der Garage ein. In dem Fall lässt sich einiges an Kosten sparen. Artikel lesen
STEUERN: Weiterbildung
Wer sich weiterbildet oder einen Computer für berufliche Zwecke nutzt, kann dies unter gewissen Umständen von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass Sie mehr als 1.200 € brutto im Monat verdienen. Bei der Fortbildung muss einen Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit bestehen. Die Weiterbildungsmaßnahme darf also nicht Ihren privaten Zwecken dienen. Erfüllen Sie diese Punkte, so können Sie alle Kosten wie Bücher, Kursgebühren, Prüfungstaxen, Kopierkosten, Fahrtkosten zum Kursort etc. bei der Arbeitnehmerveranlagung unter Werbungskosten absetzen. Dasselbe gilt für Sprachkurse. Wenn der Kurs für Ihre Arbeit wichtig ist, wie bei berufsspezifischen Angeboten (z.B. Business English für Vertriebsmitarbeiter), können Sie alles absetzen. Bei allgemeinen Sprachkursen gibt es eine Sonderregelung: Wer die Sprache auch fallweise am täglichen Arbeitsplatz (z.B. Grundkenntnisse im Bereich Tourismus als Kellnerin, Verkäuferin oder Telefonistin) braucht, kann diese ebenfalls geltend machen.
Computer zu Hause
Wer sich privat einen Computer kauft und diesen beruflich nutzt, kann diesen absetzen. Bei der Arbeitnehmerveranlagung fällt er als Arbeitsmittel unter Werbungskosten. Dasselbe gilt für EDV-Zubehör wie Druckerpatronen, Papier, etc. Es gilt, dass 40 % Privatanteil vom Kauf abgezogen werden müssen. Beträge über 400 € sind dann auf die nächsten drei Jahre aufzuteilen.
Stand: November 2010